Ein Klimaschutzkonzept schreiben zu lassen ist eine Sache. Eines zu erstellen, das wirklich als Grundlage für kommunales Handeln taugt, eine andere. Viele kommunale Klimaschutzkonzepte landen nach dem Beschluss im Gemeinderat in der Schublade. Das liegt meist nicht am Konzept selbst — sondern daran, dass Partizipation, politisches Buy-in und Anschlussförderung unterschätzt werden. Dieser Artikel zeigt, was ein solides Konzept enthält und wie der Weg dahin realistisch aussieht.
Integriertes Klimaschutzkonzept vs. Teilkonzept — was braucht wer?
Die Kommunalrichtlinie (KRL) unterscheidet zwischen Integrierten Klimaschutzkonzepten (iKSK) und Teilkonzepten. Die Entscheidung, welches Format passt, hängt von der Ausgangslage der Kommune ab — nicht vom Budget.
Integriertes Klimaschutzkonzept (iKSK)
Das iKSK deckt alle Sektoren ab: kommunale Liegenschaften, private Gebäude, Gewerbe und Industrie, Mobilität, Landnutzung. Es enthält eine Treibhausgasbilanz nach BISKO, eine Potenzialanalyse, einen Maßnahmenkatalog und ein Controlling-Konzept. Das ist der Standard für Kommunen, die neu starten — und die einzige Konzeptform, die für das Anschlussprogramm Klimaschutzmanagement (KSM) qualifiziert.
Laufzeit der Konzepterstellung: typischerweise 12 bis 18 Monate. Förderfähige Ausgaben über die KRL: bis zu 70 % (Standard) bzw. bis zu 90 % für finanzschwache Kommunen. Typische Honorarkosten für externe Erstellung: abhängig von Gemeindegröße und Datenlage — für Gemeinden unter 10.000 Einwohner häufig im Bereich 30.000 bis 60.000 Euro, für mittelgroße Städte entsprechend höher.
Teilkonzepte
Teilkonzepte adressieren einen oder mehrere Sektoren vertieft. Die KRL fördert sechs Teilkonzept-Typen: Klimaschutzteilkonzept für eigene Liegenschaften, für Abwärmenutzung, für klimafreundliche Mobilität, für klimafreundliche Abwasserentsorgung, für Klimaanpassung (KAnG-relevant), sowie Einstiegs- und Orientierungsberatung als vereinfachtes Format.
Teilkonzepte sind sinnvoll für Kommunen, die bereits ein iKSK haben und bestimmte Sektoren vertiefen wollen — oder für Kommunen, die zunächst einen strukturierten Einstieg suchen, ohne sofort das vollständige iKSK zu beauftragen. Ein Teilkonzept kann allerdings nicht als Grundlage für ein Klimaschutzmanagement (KSM) beantragt werden — dafür ist das iKSK Voraussetzung.
Was ein iKSK enthalten muss — die vier Pflichtbausteine
Die KRL-Richtlinie und die Fördervoraussetzungen definieren, was ein integriertes Klimaschutzkonzept enthalten muss. Vier Bausteine sind nicht optional:
1. Treibhausgasbilanz nach BISKO
Die Bilanzierung der kommunalen Treibhausgasemissionen muss nach der Bilanzierungs-Systematik Kommunaler Treibhausgasemissionen (BISKO) erfolgen. BISKO ist der bundesweit anerkannte Standard, entwickelt vom ifeu (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg).
BISKO legt fest, welche Emissionsquellen bilanziert werden, nach welcher Methodik (territorial vs. verursacherbasiert) und welche Basisjahre verwendet werden. Für Kommunen ohne frühere Bilanzierung empfiehlt sich das Basisjahr 1990 (für historischen Vergleich) plus eine aktuelle Bilanz. Software-Tools für die BISKO-konforme Bilanzierung: ECORegion (Umweltbundesamt-empfohlen), BISKO-Tabelle (Excel-basiert), weitere Anbieter.
Zur CO2-Bilanzierung im Detail: CO2-Bilanz einer Stadt berechnen (BISKO).
2. Potenzialanalyse
Die Potenzialanalyse bewertet, welche Emissionsminderungspotenziale in der Gemeinde vorhanden sind — technisch, wirtschaftlich und zeitlich realistisch. Typische Potenzialfelder: Gebäudesanierung (kommunal und privat), Umstieg auf erneuerbare Wärme, PV-Ausbau, Mobilitätswende, Grünflächenpotenziale für CO2-Bindung.
Wichtig: Die Potenzialanalyse ist kein Wunschzettel. Sie muss auf die lokale Realität abgestimmt sein — Gebäudebestand, Pendlerverflechtungen, Branchenstruktur, Fernwärmenetz. Eine Potenzialanalyse, die dasselbe Ergebnis für eine Wachstumsstadt in Bayern und eine Schrumpfungsregion in Sachsen produziert, ist wertlos.
3. Maßnahmenkatalog
Der Maßnahmenkatalog ist das Kernelement, das über Nutzung oder Verstauben entscheidet. Gute Maßnahmenkataloge sind konkret, priorisiert und mit Verantwortlichkeit versehen. Schlechte Maßnahmenkataloge listen 80 Maßnahmen ohne Priorität und ohne Zuständigkeit.
Die KRL erwartet, dass Maßnahmen Angaben zu Einsparpotenzial (CO2 oder Energie), Umsetzungszeitraum, Verantwortlichkeit, Investitionsbedarf und Fördermöglichkeiten enthalten. Für die interne Steuerung empfiehlt sich eine Klassifizierung nach Sofortmaßnahmen (kurzfristig, geringer Aufwand), Hauptmaßnahmen (mittelfristig, hohe Wirkung) und strategischen Langfristmaßnahmen.
4. Controlling-Konzept
Das Controlling-Konzept definiert, wie die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts überwacht wird: welche Indikatoren gemessen werden, in welchem Rhythmus (mindestens alle zwei Jahre Fortschrittsberichte), wer verantwortlich ist und wie bei Zielabweichungen nachjustiert wird. Ohne Controlling ist ein Klimaschutzkonzept eine einmalige Auftragsarbeit — kein Steuerungsinstrument.
KRL-Förderung für die Konzepterstellung — Quoten und Bedingungen
Die Kommunalrichtlinie (KRL) fördert die Erstellung von Klimaschutzkonzepten als strategische Maßnahme. Wichtig: Das Konzept muss extern erstellt oder begleitet werden — reine Eigenleistung ist nicht förderfähig.
Förderdetails iKSK-Erstellung:
- Förderquote Standard: bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Förderquote finanzschwach: bis zu 90 %
- Maximale Laufzeit: bis zu 24 Monate
- Anschlussfinanzierung (Wiederholung nach 5+ Jahren): bis zu 40 % Standard / 60 % finanzschwach, max. 36 Monate
- Bewilligungsstelle: ZUG (Antrag über easy-Online-Portal)
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist auch bei Konzepterstellungen zu vermeiden. Das bedeutet: Kein externer Auftrag an ein Büro, bevor der Bewilligungsbescheid vorliegt — oder bevor ein schriftlicher Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn positiv beschieden wurde.
Zur Gesamtübersicht der KRL-Förderung: Fördermittel kommunaler Klimaschutz 2026.
Vom Konzept zum Klimaschutzmanagement — wie KSM anschließt
Das Klimaschutzmanagement (KSM) ist die logische Fortsetzung nach dem Konzept. Es finanziert die Stelle einer Klimaschutzmanagerin oder eines Klimaschutzmanagers, die das Konzept umsetzt, koordiniert und steuert.
Voraussetzung für KSM-Erstförderung: ein bestehendes iKSK — kein Teilkonzept, kein Klimaanpassungskonzept allein. Das iKSK muss zum Zeitpunkt der KSM-Antragstellung vorliegen und politisch beschlossen sein.
KSM-Förderung über die KRL:
- Erstvorhaben: bis zu 70 % Standard / 90 % finanzschwach, max. 24 Monate
- Anschlussvorhaben: bis zu 40 % Standard / 60 % finanzschwach, max. 36 Monate
- Mehrfache Anschlussförderung möglich — aber Quoten sinken, Eigenanteil steigt
Die Praxis zeigt: Klimaschutzmanagerinnen und -manager, die das eigene Konzept mitentwickelt haben (als externe Bürokraft oder interne Begleitung), setzen es später effektiver um. Der Wechsel zwischen Konzepterstellung und KSM-Einstieg sollte geplant sein — nicht als Zufall entstehen.
Schnittstelle Klimaschutzkonzept und Wärmeplanung
Das Klimaschutzkonzept und die kommunale Wärmeplanung (WPG) sind inhaltlich eng verwandt — aber formal getrennte Instrumente. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Kommunen über 10.000 Einwohnern zu einer Wärmeplanung bis 2026 (Großstädte ab 100.000 EW bis Ende 2024). Das Klimaschutzkonzept deckt die Wärmewende als Teilbereich ab.
Sinnvoll ist die Abstimmung der zeitlichen Abläufe: Wer gleichzeitig Klimaschutzkonzept und Wärmeplanung beauftragt, kann Synergien bei der Datenerhebung (Gebäudebestand, Fernwärmenetz, Wärmebedarfsanalyse) nutzen. Getrennte Ausschreibungen erhöhen den Aufwand und riskieren inhaltliche Widersprüche. Kombinierte Vergaben sind möglich — erfordern aber klare Leistungsabgrenzung im Vertrag.
Zur Wärmeplanung im Detail: Kommunale Wärmeplanung.
Klimaschutzkonzept und Bauleitplanung — die Verbindung zur Praxis
Ein Klimaschutzkonzept ohne Rückwirkung auf die Bauleitplanung bleibt strategisch. Die Verbindung entsteht, wenn Maßnahmen aus dem Konzept Eingang in Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und städtebauliche Verträge finden.
Konkrete Ansätze: Festsetzung von Energiestandards in Bebauungsplänen (§9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB für Energieversorgungsanlagen), Berücksichtigung von Klimaanpassungsmaßnahmen als Abwägungsposten nach §1 Abs. 5 BauGB, Klimaprüfungen als Teil der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB.
Das Klimaschutzkonzept kann als informelles Planungsinstrument in der Abwägungsbegründung zitiert werden — es hat keine direkte Rechtsbindung wie ein Bebauungsplan, aber als beschlossenes Ratsdokument erhebliches politisches Gewicht in Planungsentscheidungen.
Büro-Auswahl: Was bei der Vergabe entscheidend ist
Klimaschutzkonzepte werden üblicherweise öffentlich ausgeschrieben — abhängig vom Auftragswert nach VOL/UVgO oder EU-weit nach VgV. Worauf bei der Büroauswahl zu achten ist:
- BISKO-Erfahrung: Hat das Büro nachweisliche Erfahrung mit BISKO-konformer Bilanzierung? Referenzprojekte mit vergleichbarer Gemeindegröße nachfragen.
- Maßnahmentiefe: Produziert das Büro generische Maßnahmenkataloge oder passt es den Katalog wirklich an die lokale Situation an? Referenzkonzepte anfordern und Maßnahmenteil kritisch lesen.
- Partizipationskonzept: Wie wird Bürgerbeteiligung integriert? Onlinebefragungen allein reichen nicht. Gute Konzeptbüros bringen Moderationserfahrung für Workshops mit.
- Ansprechbarkeit: Klimaschutzkonzepte laufen 12 bis 18 Monate. In dieser Zeit braucht die Verwaltung einen erreichbaren Ansprechpartner — nicht nur zum Abgabetermin.
Ein Warnsignal: Büros, die für jede Gemeindegröße denselben Festpreis nennen und dasselbe Gliederungsschema anbieten. Klimaschutzkonzepte sind keine Standardprodukte — die Datengrundlage, die politische Konstellation und die spezifischen Potenziale variieren erheblich.
Partizipation: Warum sie über Erfolg entscheidet
Klimaschutzkonzepte, die ohne breite Beteiligung entstehen, haben eine kurze Halbwertzeit. Nach dem Beschluss fehlt die Grundlage für politische Priorisierung und gesellschaftliche Akzeptanz der Maßnahmen.
Was bewährte Beteiligungsformate auszeichnet:
- Auftaktveranstaltung: Öffentliche Information und Erwartungsabfrage — nicht als PR-Veranstaltung, sondern als echter Austausch mit Vorabfragen.
- Arbeitsgruppen nach Sektoren: Fachleute aus Stadtwerken, Wohnungswirtschaft, Gewerbe, Vereinen und Verwaltung bringen Praxiswissen ein, das das externe Büro nicht hat.
- Onlinebeteiligung: Ergänzend — nicht als Ersatz für Präsenzformate. Gut für breiteren Rücklauf, schlecht für Tiefe.
- Politische Einbindung: Zwischenberichte im Stadtrat oder Gemeinderat schaffen politische Mitverantwortung — das erhöht die Chance auf tatsächliche Umsetzung nach Beschluss.
Politisches Buy-in: Der unterschätzte Faktor
Das beste Klimaschutzkonzept hilft nichts, wenn der Gemeinderat es zwar beschließt, aber keine Mittel für die Umsetzung bereitstellt. Politisches Buy-in ist kein weicher Faktor — es entscheidet über die Wirksamkeit des Konzepts.
Was Buy-in in der Praxis bedeutet: Ein Beschluss, nicht nur das Konzept anzunehmen, sondern auch die ersten Schlüsselmaßnahmen zu beauftragen. Idealerweise ein Haushaltsbeschluss, der die nächsten Umsetzungsschritte absichert — zum Beispiel die Beantragung eines Klimaschutzmanagements. Ohne diese Verbindlichkeit endet das Konzept am Tag seiner Fertigstellung.
Praktischer Tipp: Den Klimaschutzmanagement-Antrag (KSM) parallel zur Konzeptfertigstellung vorbereiten. Sobald das iKSK beschlossen ist, kann der KSM-Antrag sofort eingereicht werden. Wer damit wartet, verliert Monate — in denen Motivation und politische Dynamik abflauen können.
Typische Kosten und Laufzeiten
Aussagen zu Kosten sind immer kontextabhängig. Als grobe Orientierung für externe Erstellung (Honorarkosten ohne interne Verwaltungszeit):
- Kleine Gemeinden unter 5.000 Einwohner: 20.000–35.000 Euro
- Mittelgroße Kommunen 5.000–20.000 Einwohner: 35.000–70.000 Euro
- Städte 20.000–100.000 Einwohner: 70.000–150.000 Euro
- Großstädte über 100.000 Einwohner: 150.000 Euro aufwärts
Diese Bandbreiten sind Schätzwerte — tatsächliche Kosten hängen stark vom Umfang der Beteiligung, der Datenverfügbarkeit und dem Detaillierungsgrad ab. Laufzeit: 12 bis 18 Monate sind realistisch für ein sorgfältig erstelltes iKSK. Kürzere Laufzeiten gehen meist zulasten der Maßnahmenqualität oder der Beteiligung.
Zum kommunalen Klimaneutralitätsziel und den sektoralen Anforderungen: Klimaneutralitätsfahrplan bis 2030.
FAQ: Klimaschutzkonzept für Kommunen
Was ist der Unterschied zwischen einem iKSK und einem Teilkonzept?
Das integrierte Klimaschutzkonzept (iKSK) deckt alle Emissionssektoren ab und ist Voraussetzung für das Klimaschutzmanagement (KSM). Teilkonzepte vertiefen einen Sektor (z.B. eigene Liegenschaften, klimafreundliche Mobilität). Teilkonzepte reichen nicht als Grundlage für KSM-Erstförderung.
Wie wird ein Klimaschutzkonzept über die KRL gefördert?
Bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Standard) bzw. bis zu 90 % für finanzschwache Kommunen. Maximale Laufzeit 24 Monate. Antrag über das easy-Online-Portal des Bundes, Bewilligungsstelle ZUG. Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligungsbescheid.
Was ist BISKO und warum ist es wichtig?
BISKO ist die Bilanzierungs-Systematik Kommunaler Treibhausgasemissionen, entwickelt vom ifeu Heidelberg. Sie ist der bundesweit anerkannte Standard für kommunale CO2-Bilanzen und Voraussetzung für KRL-konforme Konzepterstellung. Ohne BISKO-Bilanz ist das Konzept nicht förderfähig.
Wie hängt das Klimaschutzkonzept mit der Wärmeplanung zusammen?
Beide Instrumente überschneiden sich inhaltlich im Bereich Wärmeversorgung und Gebäudesanierung. Sie sind aber formal getrennt — die Wärmeplanung ist durch das WPG gesetzlich verpflichtend (ab 10.000 EW), das iKSK ist freiwillig (aber KRL-gefördert und KSM-Voraussetzung). Eine koordinierte Bearbeitung spart Aufwand bei der Datenerhebung.
Was kostet ein kommunales Klimaschutzkonzept?
Abhängig von Gemeindegröße und Umfang: Kleinere Gemeinden (unter 5.000 EW) typischerweise 20.000–35.000 Euro Honorar. Größere Städte entsprechend mehr. Mit KRL-Förderung (70–90 %) reduziert sich der kommunale Eigenanteil erheblich.