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Bundesförderung für effiziente Gebäude: Was kommunale Träger beantragen können

KfW 264 und 464 kommunale Gebäudesanierung — Schulgebäude mit Energieeffizienz-Maßnahmen, Flat-Illustration

Kommunale Gebäude sind ein Hauptfeld für Klimaschutzmaßnahmen — und gleichzeitig ein Bereich, in dem die Förderlandschaft oft falsch verstanden wird. Das BEG-Programm der KfW für Nichtwohngebäude (NWG) ist das richtige Instrument. Programm 261 hingegen ist ein Wohngebäude-Kredit und für kommunale Träger nicht einschlägig. Diese Verwechslung passiert in der Praxis erstaunlich häufig.

BEG NWG: Die zwei relevanten Programme für Kommunen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gliedert sich in drei Sparten: Wohngebäude (WG), Nichtwohngebäude (NWG) und Einzelmaßnahmen. Für kommunale und gemeinnützige Träger sind zwei Programme der NWG-Sparte relevant:

  • KfW 264 — Bundesförderung effiziente Gebäude Nichtwohngebäude, Kredit (Einzelmaßnahmen): Förderung einzelner energetischer Maßnahmen an Nichtwohngebäuden. Kein Effizienzgebäude-Standard erforderlich.
  • KfW 464 — Bundesförderung effiziente Gebäude Nichtwohngebäude, Kredit (Effizienzgebäude): Förderung umfassender Sanierungen oder Neubauten, die einen definierten Effizienzgebäude-Standard erreichen.

Beide Programme laufen als Kredit über die KfW — mit Tilgungszuschüssen je nach erreichtem Standard. Daneben gibt es noch die Zuschuss-Varianten über das BAFA für Einzelmaßnahmen (BEG EM), die für kommunale Träger unter bestimmten Bedingungen ebenfalls relevant sind.

Programm 264: Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden

KfW 264 fördert energetische Einzelmaßnahmen — also gezielte Eingriffe ohne Gesamtsanierung. Das ist das realistischere Einstiegsszenario für viele Kommunen, die nicht eine vollständige Schulsanierung stemmen können oder wollen.

Was wird gefördert?

  • Wärmedämmung (Dach, Außenwand, Bodenplatte, Kellerdecke)
  • Fenster und Außentüren
  • Heizungsanlage (Wärmepumpe, Biomasseanlage, Solarthermie, Brennwertkessel als Übergangs-/Hybridlösung)
  • Lüftungsanlage
  • Optimierung der Wärmeverteilung (hydraulischer Abgleich)
  • Sommerlicher Wärmeschutz

Auch Maßnahmen zur Photovoltaik und Stromspeicher können unter bestimmten Bedingungen einbezogen werden — hier lohnt ein Blick in die aktuellen KfW-Merkblätter, da sich die Programmbedingungen gelegentlich ändern.

Tilgungszuschüsse und Konditionen

Der Kredit über KfW 264 wird über eine Partnerbank (Hausbank der Kommune) beantragt. Der Zinssatz ist marktüblich — der eigentliche Fördervorteil entsteht durch den Tilgungszuschuss, der nach Maßnahmenabschluss gewährt wird.

Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen nach 264 (Stand Programmkonditionen 2024/2025):

  • Standardmaßnahmen: 15 % Tilgungszuschuss
  • Mit Nachhaltigkeits-Zertifizierung oder besonders hochwertiger Ausführung (BNB-Standard): bis zu 20 %

Hinweis: Die genauen Zuschussquoten werden von der KfW regelmäßig angepasst. Vor Antragstellung immer die aktuellen Merkblätter auf kfw.de prüfen — keine Quelle (auch diese nicht) ersetzt den aktuellen Programmstand.

Programm 464: Effizienzgebäude Nichtwohngebäude

KfW 464 richtet sich an Kommunen, die eine umfassendere Sanierung oder einen Neubau planen und dabei einen definierten Effizienzgebäude-Standard anstreben.

Effizienzgebäude-Stufen

Gefördert werden Nichtwohngebäude, die folgende Standards erreichen:

  • Effizienzgebäude 40 (EG 40): Primärenergiebedarf max. 40 % des Referenzgebäudes nach GEG
  • Effizienzgebäude 55 (EG 55): Primärenergiebedarf max. 55 %
  • Effizienzgebäude 70 (EG 70): Primärenergiebedarf max. 70 %
  • Effizienzgebäude 85 (EG 85): Primärenergiebedarf max. 85 %
  • Effizienzgebäude Denkmal (EG Denkmal): Sonderstandard für denkmalgeschützte Gebäude

Je ambitionierter der Standard, desto höher der Tilgungszuschuss. EG 40 ist die anspruchsvollste und am stärksten geförderte Variante.

Tilgungszuschüsse nach 464

Tilgungszuschüsse für Sanierung (Bestand) nach 464 (Stand 2024/2025, Richtlinienwerte — vor Antrag kfw.de prüfen):

  • EG 85 Sanierung: 5 % Tilgungszuschuss
  • EG 70 Sanierung: 10 %
  • EG 55 Sanierung: 15 %
  • EG 40 Sanierung: 20 %

Für Neubauten gelten abweichende Konditionen. Kommunale Träger können unter bestimmten Voraussetzungen (Energieberatung, BNB-Zertifizierung) Bonusprozente erzielen.

Typische Objekte: Was ist ein kommunales Nichtwohngebäude?

Schulen, Gymnasien, Berufsschulen. Kindertagesstätten und Krippen in kommunaler Trägerschaft. Rathäuser und Verwaltungsgebäude. Sporthallen. Feuerwehrgerätehäuser. Kultureinrichtungen. Bauhöfe und Betriebshöfe.

Was nicht fällt darunter: Mietwohnhäuser in kommunalem Besitz (die fallen unter BEG WG), Krankenhäuser (eigene Förderprogramme), gewerblich genutzte Gebäude.

Antragstellung: Partnerbank oder Direktantrag?

KfW 264 und 464 werden grundsätzlich über eine KfW-Partnerbank beantragt — also über die Hausbank der Kommune (Sparkasse, Volksbank, Landesbank). Der Direktantrag bei der KfW ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Der Ablauf:

  1. Energieberater einschalten: Für Programm 464 ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) für Nichtwohngebäude zwingend — der Energieberater begleitet den Antrag und bestätigt die Planung. Für 264 ist Energieberatung empfohlen, aber bei einfachen Einzelmaßnahmen nicht immer vorgeschrieben. Details im KfW-Merkblatt prüfen.
  2. Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen: Wie bei allen Förderprogrammen gilt: Kein vorzeitiger Beginn. Vertragsschluss mit Handwerkern oder Planungsbüros vor Antragszusage führt zum Förderverlust.
  3. Partnerbank beantragt bei KfW: Die Hausbank reicht den Antrag weiter und erhält die Kreditzusage.
  4. Maßnahme durchführen und durch EEE bestätigen lassen.
  5. Verwendungsnachweis und Bestätigung nach Durchführung (BnD) einreichen.
  6. KfW gewährt Tilgungszuschuss.

Was KfW 264/464 nicht ist: Abgrenzung zu 261

Programm 261 (BEG Wohngebäude — Kredit) ist explizit für Wohngebäude. Kommunen, die in ihrem Bestand Mietwohnungen haben, können 261 dafür nutzen — nicht aber für Schulen, Rathäuser oder Sporthallen. Diese Verwechslung ist folgenreich: Ein Antrag auf 261 für ein Schulgebäude wird abgelehnt, und wenn zwischenzeitlich mit dem Vorhaben begonnen wurde, ist der Förderanspruch für das korrekte Programm verloren.

Die Faustregel: Wohngebäude → 261. Nichtwohngebäude → 264 (Einzelmaßnahmen) oder 464 (Effizienzgebäude). Keine Ausnahmen.

Kumulierung mit anderen Programmen

BEG-Mittel können grundsätzlich mit anderen Förderinstrumenten kombiniert werden — aber nur bis zu einer Gesamtförderquote von 100 % der förderfähigen Kosten. Wer z.B. Landesmittel für die Schulsanierung beantragt hat, muss beim KfW-Antrag die Kumulierung angeben.

Die Kommunalrichtlinie der NKI (konzeptionelle Maßnahmen) und BEG NWG (investive Maßnahmen) schließen sich nicht aus — können aber nicht für dieselbe konkrete Maßnahme gleichzeitig beantragt werden. Die NKI-Förderung eines Klimaschutzkonzepts öffnet aber den Weg zu investiven BEG-Anträgen, wenn das Konzept die Maßnahmen verankert hat. Mehr zur NKI im Artikel zur Kommunalrichtlinie Klimaschutz.

Praxishinweis: Energieberater früh einbinden

Der häufigste vermeidbare Fehler bei BEG NWG-Anträgen: Der Energieberater wird zu spät eingeschaltet. Dann sind Planungsentscheidungen bereits getroffen, die sich nicht mehr auf den geförderten Standard hin optimieren lassen — und der Tilgungszuschuss fällt niedriger aus oder entfällt.

Ein guter EEE für NWG kennt die aktuellen Programmbedingungen, kennt die Anforderungen an die Bestätigung nach Durchführung und weiß, welche Dokumentation die KfW im Verwendungsnachweis erwartet. Die Kosten für einen solchen Berater sind in der Regel über die Energieberatungsförderung (EBN Nichtwohngebäude, BAFA) teilweise förderfähig.

Einordnung: Was kommunale Gebäudesanierung tatsächlich bringt

Kommunale Gebäude stehen oft jahrzehntelang. Eine Schule, die heute auf EG 55 saniert wird, verbraucht die nächsten 30–40 Jahre deutlich weniger Heizenergie — das ist keine marginale Wirkung. Gleichzeitig ist der Investitionsbedarf für kommunale Gebäudebestände in Deutschland enorm: Schätzungen des KfW-Kommunalpanels gehen von einem Sanierungsstau in Höhe von mehreren hundert Milliarden Euro aus.

BEG NWG reduziert die kommunale Eigenbeteiligung auf 55–85 % der förderfähigen Kosten — das macht Projekte finanzierbar, die sonst im Haushalt nicht durchsetzbar wären. Für Kommunen in strukturschwachen Regionen oder mit angespanntem Haushalt ist die Kombination aus NKI-Klimaschutzmanagement und BEG NWG oft der einzige realistische Weg zu substanziellen Gebäudesanierungen.

Wer die breitere Förderlandschaft für kommunalen Klimaschutz im Überblick sehen will — jenseits der KfW-Programme — findet das im Artikel zu Fördermitteln für kommunalen Klimaschutz 2026. Die Einbettung in die kommunale Klimaschutzstrategie beschreibt der Überblick zum kommunalen Klimaschutz.