Das Klimaanpassungsgesetz schafft erstmals eine bundesrechtliche Grundlage für kommunale Klimaanpassung. Das klingt wie eine bürokratische Formalität — ist es aber nicht. Für Stadtplanungsämter, Bau- und Umweltverwaltungen entstehen aus §8 KAnG konkrete Anforderungen, die ab 2025 gelten und bis 2027 in Konzeptform vorliegen sollen. Wer jetzt noch nicht begonnen hat, steht 2026 unter Druck.
Was das KAnG wirklich fordert — und was nicht
Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) trat am 1. Juli 2024 in Kraft. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zu einer vorausschauenden Klimaanpassung — aber mit unterschiedlich scharfen Anforderungen je Ebene.
Für Kommunen ist §8 KAnG zentral. Das Berücksichtigungsgebot gilt seit dem 1. Januar 2025: Öffentliche Planungsträger müssen Klimarisiken und Klimaanpassungsbelange fachübergreifend in alle relevanten Planungen, Vorhaben und Maßnahmen einbeziehen. Das ist kein optionaler Abwägungsposten — es ist eine Pflicht zur aktiven Berücksichtigung.
Was §8 KAnG nicht verlangt: Ein formal beschlossenes Klimaanpassungskonzept ist für Kommunen derzeit noch keine Pflichtaufgabe im engeren Sinn. Das KAnG definiert hier eine Soll-Anforderung, aber die konkrete Ausgestaltung — wer bis wann was vorlegen muss — wird durch die Bundesländer geregelt. Gemäß §13 KAnG müssen die Länder bis spätestens 31. Januar 2027 bestimmen, welche Planungsträger auf kommunaler Ebene ein eigenes Klimaanpassungskonzept erarbeiten müssen.
Praktisch bedeutet das: In Bundesländern ohne frühere landesrechtliche Regelung (z.B. Bayern, Niedersachsen) besteht 2026 noch keine formelle Konzeptpflicht. In anderen Ländern laufen Regelungsprozesse. Die Frist 2027 ist real — wer jetzt beginnt, hat einen Vorsprung.
DAS-Förderrichtlinie: Status 2026 — kein offener Aufruf
Die DAS-Förderrichtlinie (Deutsche Anpassungsstrategie) war bis August 2025 das zentrale Bundesinstrument für kommunale Klimaanpassungsförderung. Aktuell ist sie geschlossen — kein offener Förderaufruf, keine laufende Antragsmöglichkeit.
Zum Status im Detail: Der letzte Förderaufruf (mit Schwerpunkt Anpassungskonzepte und -management, ANK-Modul) lief vom 15. Mai bis zum 5. August 2025 und ist abgeschlossen. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV, heute BMUKN) hat weitere Aufrufe in Aussicht gestellt — ohne konkretes Datum. Die DAS-Richtlinie selbst gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Was das für Kommunen bedeutet: Wer 2026 ein Klimaanpassungskonzept finanzieren will, kann das nicht über die DAS-Richtlinie tun. Das ist unangenehm, aber die Realität. Wer auf einen neuen DAS-Aufruf wartet, riskiert die KAnG-Frist zu verpassen.
Die Überbrückungslösung läuft über die Kommunalrichtlinie (KRL): Der Anpassungsbereich der KRL fördert Klimaanpassungskonzepte und Klimaanpassungsmanagement mit denselben Quoten wie die strategischen Klimaschutzmaßnahmen — bis zu 70 % Standard, bis zu 90 % für finanzschwache Kommunen. Antragsweg über ZUG, Programmlaufzeit bis Dezember 2027.
Details zur KRL: Kommunalrichtlinie Klimaschutz — alle Förderbereiche.
Unterschied DAS vs. NKI/KRL: Was fördert was?
Viele Klimaschutzbeauftragte verwechseln DAS und KRL — beide kommen vom Bund, beide über ZUG, aber mit unterschiedlichem Fokus und unterschiedlichen Voraussetzungen.
| Merkmal | DAS-Förderrichtlinie | KRL (NKI-Kommunalrichtlinie) |
|---|---|---|
| Schwerpunkt | Klimaanpassung (ausschließlich) | Klimaschutz + Klimaanpassung |
| Zuständiges Ministerium | BMUKN (ehem. BMUV) | BMWK (Nationale Klimaschutzinitiative) |
| Status April 2026 | Geschlossen, kein offener Aufruf | Offen, laufend bis Dez. 2027 |
| Antragsform | Förderaufruf (zeitlich begrenzt) | Laufend (kein Antragsfenster) |
| Förderquote | Bis 70 % / 90 % finanzschwach | Bis 70 % / 90 % finanzschwach |
| Bewilligungsstelle | ZUG | ZUG |
Der praktische Unterschied: Die KRL nimmt Anträge jederzeit entgegen — die DAS-Richtlinie nur in zeitlich begrenzten Förderaufrufen. Für Kommunen, die 2026 handeln müssen, ist KRL die einzige offene Bundesförderung für Klimaanpassungskonzepte.
Klimarisikobewertung: Tools und Vorgehensweise
Bevor ein Klimaanpassungskonzept entstehen kann, braucht es eine Klimarisikobewertung. Das ist kein Expertenprojekt, das jahrelang dauert — es gibt erprobte Tools, mit denen Kommunen selbst starten können.
Klimafolgen-Online (KWB/Dessau)
Das wichtigste kostenlose Analysetool für Kommunen ist Klimafolgen-Online, entwickelt vom Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) des Umweltbundesamts in Dessau. Es erlaubt räumlich aufgelöste Auswertungen zu Temperaturentwicklung, Extremereignissen und sektoralen Klimafolgen — bis auf Kreisebene differenziert.
Klimafolgen-Online ist kein Werkzeug für Ingenieurbüros — es richtet sich explizit an kommunale Verwaltungen und Planungspraktiker ohne Klimawissenschaftshintergrund. Die Ergebnisse lassen sich als Grundlage für die Priorisierung von Handlungsfeldern im Klimaanpassungskonzept verwenden.
Link: klimafolgenonline.com
KLIWA-Regionaldaten
Für Kommunen in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bietet das KLIWA-Projekt (Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft) regionalisierte Klimaprojektionen — relevant vor allem für Starkregen- und Hochwasserbewertung.
Zentrum KlimaAnpassung (ZKA)
Das ZKA berät Kommunen kostenlos zu Klimaanpassungsstrategien und -konzepten. Es ist eine wichtige Ergänzung zu Klimafolgen-Online, wenn es um die Interpretation der Ergebnisse und die Ableitung von Handlungsfeldern geht. Website: zentrum-klimaanpassung.de
Handlungsfelder: Was ein Klimaanpassungskonzept abdecken sollte
Ein Klimaanpassungskonzept ist kein abstraktes Strategiepapier. Es benennt konkrete Risiken für die Kommune und definiert sektorale Maßnahmen. Die Handlungsfelder, die in kommunalen Konzepten typischerweise adressiert werden:
Hitzeschutz
Hitzeereignisse nehmen in Häufigkeit und Intensität zu. Für Kommunen bedeutet das: Hitzeaktionspläne für vulnerable Bevölkerungsgruppen (Ältere, Pflegeheime), Begrünung und Verschattung im öffentlichen Raum, Kühlungsangebote, Anpassung von Notfallplänen. Das KAnG erwähnt Hitzeschutz explizit als Handlungsfeld für Kommunen.
Zum kommunalen Hitzeschutzplan: Hitzeschutzplan für Städte.
Starkregen und Überflutungsvorsorge
Starkregen ist lokal kaum vorhersehbar und trifft auch Kommunen ohne Hochwassertradition. Risikoanalysen, Starkregengefahrenkarten und überflutungsrobuste Bebauungsplanung sind die Kernelemente kommunaler Vorsorge. Das hängt direkt mit der kommunalen Wärmeplanung und Flächennutzungsplanung zusammen.
Trinkwasser und Grundwasser
Trockenperioden belasten kommunale Wasserversorger. Klimaanpassungskonzepte sollten die Resilienz der Trinkwasserversorgung explizit bewerten — besonders in wasserarmen Regionen wie Teilen Ostdeutschlands, Frankens und der Rheinebene.
Grüne und blaue Infrastruktur
Bäume, Grünflächen, Gewässer und entsiegelte Flächen sind keine Dekorationselemente — sie sind die Kühlinfrastruktur der Stadt. Ihr Anteil, ihre Vernetzung und ihr Zustand sollten im Konzept bewertet werden.
Zu naturbasierten Lösungen: Klimaanpassung in Städten.
Bezug KAnG zum Pillar-Thema auf dieser Site
Das KAnG ist der rechtliche Rahmen — die konkreten Maßnahmen entstehen auf kommunaler Ebene durch Stadtplanung, Grünflächenmanagement und Bauleitplanung. Diese Verbindung zwischen Recht und Praxis ist das Kernthema von klimastadtraum.de.
Das KAnG verweist explizit auf die Notwendigkeit naturbasierter Lösungen (§4 KAnG) und auf die Rolle kommunaler Planungsträger bei der klimarobusten Entwicklung des Siedlungsraums. Wer ein Klimaanpassungskonzept nach KAnG erstellt, arbeitet zwangsläufig an denselben Themen: Schwammstadt, Hitzeschutz, Biodiversität, Starkregenvorsorge.
Zum übergeordneten Rahmen: Klimaanpassungsgesetz 2024 — Hintergründe und Anforderungen.
Praktische Schritte für Kommunen 2026
Was macht eine Stadtverwaltung jetzt konkret — ohne offenen DAS-Aufruf, mit KAnG-Berücksichtigungspflicht ab 2025 und Konzeptfrist 2027?
- Klimarisikobewertung starten: Klimafolgen-Online nutzen, um die wichtigsten Klimarisiken für die Gemeinde zu identifizieren. Das dauert nicht Monate — eine erste Screening-Analyse ist in wenigen Wochen möglich.
- KRL-Anpassungsbereich prüfen: Förderantrag beim ZUG für Klimaanpassungskonzept und/oder Klimaanpassungsmanagement. Kein Antragsfenster — Antrag jetzt möglich. Beratung kostenlos über Zentrum KlimaAnpassung.
- Beschlusslage vorbereiten: Politisches Buy-in für Klimaanpassungskonzept herstellen. Ein Gemeinderatsbeschluss ist für die KRL-Antragstellung hilfreich und signalisiert Ernsthaftigkeit nach innen und außen.
- Büro auswählen: Wenn das Konzept extern erstellt wird, auf Erfahrung mit KAnG-konformen Formaten achten. Referenzprojekte aus kommunalen Konzepten nach 2024 nachfragen.
- DAS-Aufruf beobachten: Neuen DAS-Aufruf über z-u-g.org verfolgen — wenn er kommt, kann die Finanzierung des Konzepts nachjustiert werden.
Bundesländer mit eigenen Klimaanpassungsgesetzen
Das KAnG ergänzt landesrechtliche Regelungen — es überlagert sie nicht. Mehrere Bundesländer haben bereits eigene Klimaanpassungsgesetze oder -strategien mit kommunalen Anforderungen:
- Baden-Württemberg: Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (KlimaG BW) — benennt kommunale Aufgaben im Bereich Klimaanpassung.
- Berlin: Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) — enthält Anpassungspflichten für die Stadtentwicklung.
- Brandenburg: Klimaschutzstrategie mit kommunalen Anpassungszielen.
- NRW: Klimaschutzgesetz NRW — Klimaanpassung als Pflichtaufgabe kommunaler Bauleitplanung verankert.
In diesen Ländern ist die Rechtslage für Kommunen klarer als im Bundesdurchschnitt. Für Kommunen in Ländern ohne eigenes Klimaanpassungsgesetz gilt das KAnG als alleiniger Bundesrahmen — die Präzisierung durch Landesrecht steht noch aus.
FAQ: KAnG und Förderung für Kommunen
Sind Kommunen durch das KAnG verpflichtet, ein Klimaanpassungskonzept zu erstellen?
Das KAnG verpflichtet Kommunen zur Berücksichtigung von Klimarisiken in Planungen (§8). Die Pflicht zur Erstellung eines formellen Konzepts wird durch die Bundesländer bis spätestens 31. Januar 2027 geregelt (§13 KAnG). Je nach Bundesland besteht 2026 bereits eine Konzeptpflicht oder noch nicht — das Landesrecht ist entscheidend.
Kann ich 2026 noch einen DAS-Förderantrag stellen?
Nein. Kein offener DAS-Aufruf (Stand April 2026). Der letzte Aufruf ist seit August 2025 geschlossen. Wer ein Klimaanpassungskonzept finanzieren will, sollte den KRL-Anpassungsbereich nutzen — der ist offen und bietet vergleichbare Quoten.
Was ist der Unterschied zwischen DAS-Förderrichtlinie und KAnG?
Das KAnG ist das Bundesgesetz — es schafft Rechtspflichten. Die DAS-Förderrichtlinie ist ein Förderprogramm — sie finanziert die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Beide sind inhaltlich verwandt, aber institutionell getrennt. KAnG gilt dauerhaft, DAS läuft bis Dezember 2026 (ohne offene Aufrufe).
Welche Tools helfen bei der Klimarisikobewertung für Kommunen?
Klimafolgen-Online (UBA/KomPass, Dessau) ist das bekannteste kostenlose Tool für Kommunen. Es liefert räumlich aufgelöste Klimafolgenanalysen bis auf Kreisebene. Ergänzend berät das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) kostenlos zur Methodik und Konzepterstellung.
Wie hängt das KAnG mit der kommunalen Bauleitplanung zusammen?
Das Berücksichtigungsgebot des §8 KAnG gilt explizit für Planungsträger — also auch für Stadtplanungsämter bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen. Klimarisiken müssen in die Abwägung nach §1 Abs. 7 BauGB eingestellt werden. Das KAnG verstärkt eine Anforderung, die im BauGB ohnehin angelegt war.